

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Beschlossen durch das Land Niederösterreich
Neu ab 1. Juni 2023
• Alle neu angeschafften Hunde sind unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
• Sachkundenachweis: Grundsätzlich gilt: Einmal im Leben!
Der Sachkunde Nachweis muss für alle ab den 1 Juni neu angeschafften Hunde erbracht werden. Dieser gilt dann jedoch auch als Nachweis für weitere Hunde.
Der Sachkundenachweis muss unverzüglich erbracht werden, spätestens jedoch 6 Monate ab der Meldung bei der Gemeinde
• Wird festgestellt, dass ein auffälliger Hund neuerlich einen Menschen oder ein Tier gebissen hat, kann der Hundehalter zu einer nochmaligen Absolvierung der erweiterten Sachkunde verpflichtet werden.
• Für die Haltung eines Hundes mit erhöhten Gefahrenpotential ist ein erweiterter Sachkundenachweis zu erbringen.
• Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Ab 1. Juni 2023 muss für jeden Hund, auch Hunde die vor dem 01.06.2023 angemeldet wurden, ein Nachweis einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung erbraucht werden, Mindestversicherungssumme 725.000 €. Dieser Nachweis muss unaufgefordert bis spätestens Juni 2025 bei der zuständigen Gemeinde eingebracht werden. Bei einer Neuanmeldung muss dieser Nachweis sofort erbracht werden.
• Beschränkung der Hundehaltung
Es dürfen maximal 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gehalten werden.
Das Halten von mehr als 5 Hunden pro Haushalt ist verboten
Ausnahmen: Schlittenhunde, Wachhunde, Welpen, Hundezucht o.ä.
Diese Beschränkung gilt nicht für Hunde die vor dem 1. Juni 2023 gemeldet wurden, verstirbt eine Hund und leben im Haushalt bereits 5 oder mehr Hunde darf dieser Hund nicht mehr ersetzt werden.
Detaillierte Informationen zum NÖ Hundehaltegesetzt und zur Sachkundeverordnung finden sie online unter www.noe.gv.at.
Fotocredit(s): Symbolbild
zuletzt aktualisiert: 12.06.2023 11:38:11 Dieser Beitrag wurde 4694 Mal gelesen
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