Ab sofort gilt auf der Schießplatzstraße zwischen Ortsende Hölles und Ortsanfang Steinabrückl ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Anrainerverkehr).
Bitte beachten sie dieses Fahrverbot im eigenen Interesse, da in nächster Zeit diesbezüglich vermehrt Kontrollen durch die Polizei durgeführt werden.
Zur Erinnerung die Definition Anrainer: Dies sind ausschließlich die Eigentümer bzw. Bewirtschafter von Grundstücken die innerhalb der verordneten Fahrverbotszone liegen.
Den Anstoß hierfür lieferte die Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, die auf die Beschwerden der Anrainer hinsichtlich des erhöhten Durchzugsverkehrs reagierte und ein Tätigwerden der zuständigen Behörde erwirkte.