Unsere Bitte zuerst: Verzichten sie aus Rücksicht auf ältere und kranke Personen, Tiere sowie die Umwelt auf ein Silvesterfeuerwerk und unnötige Knallerei - lassen sie stattdessen die Sektkorken knallen! 🥂
In diesem Zusammenhang möchten wir auf einige Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kat. F2 wie Schweizer Kracher, Leuchtraketen, etc. dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F2 ist im Ortsgebiet verboten. Die Strafbestimmungen sehen eine Geldstrafe bis zu € 2.180,- bzw. Arrest bis zu 6 Wochen vor. Beide Strafen können nebeneinander verhängt werden.
Aufgrund der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen wird ersucht die Bestimmungen dieses Gesetzes auch am Silvesterabend zu beachten.
Fotocredit(s): Symbolbild
zuletzt aktualisiert: 18.12.2023 14:28:29 von Gerhard SchrammelDieser Beitrag wurde 279 Mal gelesen